"Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung"
Durch Krankheit, Unfall oder altersbedingt können wir alle in eine Situation geraten, in der wir nicht mehr selbstverantwortlich handeln oder entscheiden können. In einer Vorsorgevollmacht können wir für diesen Fall vorsorgen und selbst bestimmen, wer für uns handeln und entscheiden kann. In einer Patientenverfügung können wir verbindliche Behandlungswünsche festgelegen und vorab entscheiden, wie wir in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchten. Frau Rechtsanwältin und Notarin Antje Neu, Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht, gibt Antworten auf wichtige Fragen rund um die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung und zeigt auf, was bei der Errichtung zu beachten ist.
Sie wird zudem auf die Neuerungen durch das am 01.01.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsgesetzes eingehen.
Status: Anmeldung möglich
Kursnr.: S1 1.034
Beginn: Do., 06.11.2025, 18:30 - 20:00 Uhr
Dauer: 1
Kursort: vhs-Seminarraum
Gebühr: 5,00 € (inkl. MwSt.)
Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
06.11.2025
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Uhrzeit:
18:30 - 20:00 Uhr
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Wo:
Goethestr. 1,
vhs-Seminarraum
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